UNO – Kinderrechtskonvention

Die UNO-Kinderrechtskonvention (verabschiedet 1989) gehört zu den Kernkonventionen des UNO-Menschenrechtssystem und geniesst weltweit die höchste Akzeptanz. Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention 1997 ratifiziert. Das Übereinkommen definiert die universellen Rechte des Kindes und legt weltweite Standards fest zu Schutz-, Entwicklungs-  und Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen.

Auch wenn seit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention viel geschehen ist, gibt es bis heute immer wieder massive Verletzungen der Kinderrechte, auch bei uns in der Schweiz. Auch ist in der Schweiz erst im Dez. 2022 die Motion „Gewaltfreie Erziehung im ZGB zu verankern“ vom Ständerat als 2. Rat angenommen worden, was den Bundesrat damit verpflichtet eine entsprechende zivilrechtliche Regelung zur gewaltfreien Erziehung auszuarbeiten.

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